Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsbedingungen für Auditing-, Quality-Specification- und Inspektionsleistungen.
Stand: Mai 2026 — Strikte Compliance-Version
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hainan Salzburg Consulting Co., Ltd. (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Auditing-, Inspektions- und Beratungsleistungen im Bereich China-Import, Lieferantenprüfung und Qualitätssicherung.
Inhaltsverzeichnis
- Anbieter
- Geltungsbereich und Schriftformerfordernis
- Leistungsbeschreibung
- Vertragsschluss und Auftragserteilung
- Auftragsunterlagen und Vollständigkeit
- Preise und Zahlung
- Widerrufsrecht
- Nachbesserungsgarantie
- Haftung und Haftungsbegrenzung
- Datenschutz
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Schlussbestimmungen
§ 1 Anbieter
Hainan Salzburg Consulting Co., Ltd.
海南萨尔茨堡咨询有限公司
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Auslandsinvestition)
Juristische Person / Legal Representative: Sasha Morokuti
Einheitlicher Kreditcode: 91460000MAK7X7K491
Organisationscode: MAK7X7K4-9
Industrie- & Gewerberegisternummer: 460108411206437
Registriertes Kapital: 1.000.000 Yuan (RMB)
Gründungsdatum: 10. März 2026
Registrierte Adresse (Firmensitz): Raum D03, 1403, 14. Stock, Yaxi Business Building, Nr. 16 Haifu Road, Haifu Street, Meilan District, Stadt Haikou, Provinz Hainan 570000, Volksrepublik China
Operatives Büro: Chengdu, Sichuan, Volksrepublik China
E-Mail: office@hainan.at
Gerichtsstand: siehe § 11
§ 2 Geltungsbereich und Schriftformerfordernis
Diese AGB gelten für alle Verträge, die über die Website hainan.at oder direkt mit dem Auftragnehmer abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich per E-Mail zu. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Schriftform erforderlich — keine Ausnahmen
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten sein. Mündliche Zusagen, Telephone, Meetings oder Absprachen ohne schriftliche Bestätigung sind nicht bindend und nicht gültig. Das gilt insbesondere für:
- Änderungen der Leistungsbeschreibung
- Preisabweichungen oder Zusatzkosten
- Lieferzeiten oder Fristen
- Zahlungsmodalitäten
- Nebenabsprachen oder Zusagen
- Kulanzregeln oder Ausnahmen
Schriftlich bedeutet: E-Mail, PDF, unterschriebenes Dokument — keine WhatsApp-Messages, Notizen ohne Bestätigung oder Telefon-Absprachen. Jede Abweichung von diesen AGB ist nur gültig, wenn sie in einer separaten, schriftlichen Vereinbarung fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet ist.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt unabhängige Beratungs-, Auditing- und Inspektionsleistungen im Bereich Lieferantenprüfung, Qualitätssicherung und Importbegleitung von Waren aus der Volksrepublik China nach Europa. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets:
- Supplier-Audit — persönlicher Fabrik-Besuch vor Ort, schriftlicher Audit-Report
- Quality-Specification Document — Erstellung technischer Spezifikationen, Test-Protokolle und Vertragsklauseln
- Pre-Shipment Inspection — Stichproben-Inspektion vor Verschiffung mit Go/No-Go-Empfehlung
- Ongoing Quality Monitoring — fortlaufende Überwachung mit monatlichen Reports
Wichtiger Hinweis: Keine Zertifikatsvergabe durch Hainan
Hainan Salzburg Consulting ist NICHT akkreditiert zur Ausstellung von ISO 9001, IATF 16949, CE-Zertifikaten oder sonstigen Zertifikaten. Der Auftragnehmer ist kein Notified Body und kein DAkkS-zertifizierter Zertifizierer. Falls der Kunde eine Zertifizierungsvorbereitung ("Audit + Zertifizierungsvorbereitung Bundle") bucht, arbeitet Hainan mit akkreditierten Drittprüfstellen (TÜV SÜD, DEKRA, TÜV Rheinland etc.) zusammen. Zertifikate werden ausschließlich von diesen akkreditierten Stellen ausgestellt. Hainan bereitet nur vor, begleitet und koordiniert den Prozess mit den Zertifizierern. Die Haftung für die Zertifikatvergabe liegt bei der Prüfstelle, nicht bei Hainan.
Die Beratungs- und Auditing-Leistungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Der Auftragnehmer ist kein Rechtsanwalt und übernimmt keine Haftung für rechtliche Einschätzungen. Audit-Reports und Spezifikationen sind als unabhängige fachliche Empfehlung zu verstehen — die finale Entscheidung über Bestellung, Versand oder Zollabwicklung liegt beim Kunden.
§ 4 Vertragsschluss und Auftragserteilung
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail zustande. Anfragen können über das Kontaktformular auf hainan.at, per E-Mail an office@hainan.at eingereicht werden.
Prozess der Auftragserteilung
- Kundenanfrage: Der Kunde stellt eine schriftliche Anfrage mit allen erforderlichen Informationen.
- Angebot: Der Auftragnehmer sendet ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preis und Bedingungen.
- Auftragsbestätigung: Nach Annahme des Angebots sendet der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail.
- Vertragsgültigkeit: Mit Annahme der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn die Auftragsbestätigung eingegangen ist.
Mündliche Zusagen durch Telefonat, Videocall oder persönliche Absprachen verpflichten den Auftragnehmer nicht. Der Auftrag ist erst gültig nach schriftlicher Auftragsbestätigung.
§ 5 Auftragsunterlagen und Vollständigkeit
Der Auftragnehmer beginnt die Leistungserbringung erst nach Erhalt aller erforderlichen, vollständigen und korrekten Auftragsunterlagen. Bis zur Vollständigkeit besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Leistung sind folgende Unterlagen vollständig einzureichen:
- Für Supplier-Audits: Supplier-Name, genaue Adresse, Produktbeschreibung, Inspektionsfokus, Kontaktperson vor Ort
- Für Quality-Specifications: Technische Zeichnungen oder Produktmuster, geltende Normen, Inspektionskriterien
- Für Pre-Shipment-Inspektionen: Shipment-Details, Bestellmengen, Qualitätskriterien, Inspektions-Checkliste
- Für Ongoing Monitoring: Supplier-Details, Monitoring-Häufigkeit, KPIs und Inspektionskriterien
Definition: Vollständigkeit
Vollständig bedeutet, dass:
- Alle erforderlichen Dokumente vorliegen
- Alle Felder und Angaben ausgefüllt sind
- Alle Dateien lesbar und in dem vereinbarten Format sind
- Alle Kontaktinformationen korrekt und aktuell sind
- Zahlungsbestätigung/Zahlungsmodalität geklärt ist
Unvollständige Unterlagen
Sollten Unterlagen unvollständig sein, informiert der Auftragnehmer den Kunden schriftlich per E-Mail mit einer Liste der fehlenden Informationen. Der Kunde hat 5 Werktage Zeit, diese zu übermitteln. Fehlt eine Angabe nach dieser Frist, kann der Auftrag storniert werden und Gebühren für bereits angefallene Vorbereitungen entstehen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Leistungen, die auf unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden beruhen.
§ 6 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 196 MwStSystRL zur Anwendung kommen.
Zahlungsbedingungen — Strikte Regeln
Leistungen werden nur nach erfolgter Zahlung durchgeführt oder abgeschlossen. Das gilt für alle Audits, Reports und Inspektionen.
Zahlungsmodalitäten
- Standardfall: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Report-Übergabe
- Erstkunden: 100 % Vorkasse vor Leistungserbringung
- Kunden außerhalb EU: 100 % Vorkasse
- Audits in China: 50 % vor Anreise, 50 % nach Report-Übergabe
- Monitoring-Verträge: Monatliche Vorauszahlung am 1. des Monats
Zahlungsziel und Verzug
Zahlungsziel: 5 Arbeitstage ab Rechnungsdatum. Zahlungen müssen auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein — die Versendung der Überweisung zählt nicht als Zahlung. Bei Zahlungsverzug wird die Leistung sofort eingestellt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz berechnet, mindestens jedoch €50 pro Monat. Zusätzlich können Mahngebühren in Höhe von €50 pro Mahnung berechnet werden.
Keine Leistung ohne Zahlung
Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen auf Zahlungsziel, Rechnung oder mit offener Bezahlung. Sollte eine Rechnung gestellt werden, ist dies nur eine Dokumentation — die tatsächliche Zahlung ist Voraussetzung für die Leistungserbringung.
Zahlungsnachweis erforderlich
Der Kunde muss den Zahlungsnachweis (Überweisungs-Kopie oder Kontoauszug) bereitstellen, wenn gefordert. Ohne Zahlungsnachweis kann der Auftragnehmer nicht bestätigen, dass Zahlung eingegangen ist.
§ 7 Widerrufsrecht
Da sich das Angebot des Auftragnehmers ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht für B2B-Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vor Beginn der Leistungserbringung kann der Auftrag in Absprache und gegen Ersatz bereits angefallener Aufwände storniert werden.
Sollte im Einzelfall ein Verbraucher (B2C) Vertragspartner werden, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt sowie seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 8 Nachbesserungsgarantie
Der Auftragnehmer gewährt folgende Nachbesserungsgarantie:
Stellt sich nachweislich heraus, dass ein vom Auftragnehmer erstellter Audit-Report, eine Quality-Specification oder ein Pre-Shipment-Bericht formell unvollständig oder methodisch fehlerhaft ist, überarbeitet der Auftragnehmer die Dokumentation einmalig kostenlos.
Bedingungen
- Die Nachbesserungsgarantie gilt nur für formelle Unvollständigkeiten oder methodische Fehler, die auf den Auftragnehmer zurückzuführen sind.
- Der Kunde muss den dokumentierten Mangel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Reports mitteilen.
- Die Nachbesserung erfolgt innerhalb von 30 Werktagen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.
- Die Garantie gilt nur für das ursprünglich auditierte Unternehmen und die ursprünglich vereinbarte Leistung.
Ausschlüsse
- Änderungen beim Lieferanten oder am Produkt nach Abschluss des Audits/Reports
- Neue Normen, Vorschriften oder Anforderungen, die nach Abschluss des Reports in Kraft getreten sind
- Fehler, die auf unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden beruhen
- Qualitätsabweichungen späterer Lieferungen, die vom Audit-Zeitpunkt nicht erfasst sein konnten
- Schäden oder Folgen aus Entscheidungen des Kunden, die abweichend von der Empfehlung des Auftragnehmers getroffen wurden
§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung
Haftungsausschluss bei unvollständigen Unterlagen
Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte oder unzureichende Leistungen, die auf unvollständigen, falschen oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen. Dies umfasst:
- Fehlende oder unvollständige Supplier-Informationen
- Falsche oder veraltete Adressangaben
- Unklare oder widersprüchliche Produktbeschreibungen
- Fehlende Inspektionskriterien oder Anforderungen
- Nachträgliche Änderungen an Leistungsumfang oder Daten
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und beträgt maximal das Zweifache des vereinbarten Honorars des betroffenen Auftrags.
Haftungsausschlüsse
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- Mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Umsatzausfälle und Folgeschäden — auch nicht bei grober Fahrlässigkeit
- Das Verhalten oder die Leistung Dritter (chinesische Lieferanten, Speditionen, Zollbehörden, Behörden)
- Entdeckungen oder Abweichungen, die nach dem Audit-Zeitpunkt auftreten oder bekannt werden
- Änderungen in Normen, Vorschriften oder Anforderungen nach Report-Erstellung
- Entscheidungen des Kunden, die abweichend von den Audit-Empfehlungen getroffen wurden
- Schäden aus Nutzung oder Nichtnutzung der Audit-Berichte
- Indirekte Schäden jeglicher Art
Keine Rechtsberatung
Die Beratungs- und Auditing-Leistungen ersetzen keine Rechtsberatung. Der Auftragnehmer ist kein Rechtsanwalt. Für rechtliche Einschätzungen, Empfehlungen und deren Konsequenzen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Audit-Berichte stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung dar und sind keine Garantie für zukünftige Qualität.
Momentaufnahme-Clausel
Alle Audit-Reports, Inspektionen und Monitoring-Berichte beziehen sich auf den exakten Zeitpunkt der Durchführung. Sie gelten nicht für zukünftige Lieferungen, Produktänderungen oder geänderte Bedingungen beim Supplier. Eine Audit-Bestätigung ist keine Blanko-Zertifizierung für alle zukünftigen Bestellungen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (folgt). Für B2B-Kunden, bei denen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließt der Auftragnehmer auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Volksrepublik China unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Haikou, Hainan (Firmensitz), sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.
Für Verträge, die operativ über das Büro in Chengdu, Sichuan abgewickelt werden, kann alternativ das zuständige Gericht in Chengdu angerufen werden, sofern dies rechtlich zulässig ist.
§ 12 Geheimhaltung und Geistiges Eigentum
Vertrauchlichkeit von Audit-Daten
Alle Informationen aus Audits, Reports und Inspektionen sind vertraulich. Der Auftragnehmer behandelt alle Supplier-Daten, Inspektionsergebnisse und sensitiven Informationen als geschützt. Der Auftragnehmer wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn der Kunde hat schriftlich zugestimmt.
Geistiges Eigentum am Report
Alle Audit-Reports, Quality-Specifications und Dokumentationen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält eine Nutzungslizenz für den internen Gebrauch. Der Kunde darf:
- ✓ Den Report intern nutzen und speichern
- ✓ Den Report seinem Lieferanten zeigen
- ✓ Den Report seiner Versicherung vorlegen
Der Kunde darf nicht:
- ✗ Den Report verändern oder manipulieren
- ✗ Den Report an Konkurrenten oder Dritte weitergeben
- ✗ Den Report öffentlich publizieren oder verkaufen
- ✗ Den Report zu Marketing-Zwecken verwenden
Verstoß gegen Geheimhaltung
Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht werden mit Schadensersatz in Höhe von €5.000 mindestens oder dreifachen Auftragsvolumen geahndet, je nachdem welcher Betrag höher ist. Der Auftragnehmer behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Kunden werden über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
Bei Rückfragen zu diesen AGB: office@hainan.at