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Sind CE-Unterlagen vollständig?

CE-Kennzeichnung ist eine Selbsterklärung — sie muss durch vollständige technische Dokumentation belegbar sein. Was gehört dazu?

📖 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert: Mai 2026
Sind CE-Unterlagen vollständig?

Das Risiko: Unvollständige CE-Dokumentation = unrechtmäßige CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel — sondern eine Selbsterklärung des Herstellers (bzw. des Importeurs in der EU), dass das Produkt allen anwendbaren EU-Richtlinien entspricht. Diese Erklärung muss durch eine vollständige technische Dokumentation belegt werden, die der Hersteller 10 Jahre lang bereithalten muss (siehe EU-Richtlinien zur Konformitätsbewertung).

Die Realität: Viele Lieferanten haben nur ein Stück Papier mit "CE"-Logo — aber keine Risikobeurteilung, keine Prüfberichte, keine Konstruktions-Unterlagen. Wenn die EU-Marktüberwachung diese Unterlagen anfordert (was sie tut), kommt der EU-Importeur in Erklärungsnot.

Was zur vollständigen CE-Dokumentation gehört

1. Risikobeurteilung & Sicherheitsanalyse

Eine systematische Bewertung aller Gefährdungen nach ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen) oder spezifischen Normen je Produktkategorie. Was kann passieren? Wie wahrscheinlich? Wie schwer? Welche Schutzmaßnahmen sind getroffen?

2. EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)

Die schriftliche Erklärung muss enthalten: Hersteller (Name + Adresse), EU-Bevollmächtigter, Produktbezeichnung + Modell, anwendbare EU-Richtlinien (z.B. EMV-Richtlinie 2014/30/EU, Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU, Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG), angewandte Normen, Unterschrift + Datum. Format-Vorlage: EU-Kommission Mustervorlage.

3. Technische Konstruktions-Datei

Schaltpläne, Stücklisten, Materialspezifikationen, Konstruktionszeichnungen. Diese Unterlagen müssen für autorisierte Behörden bei Anfrage innerhalb von 30 Tagen bereitgestellt werden.

4. Prüfberichte (Test Reports)

Akkreditierte Labors testen das Produkt gegen die anwendbaren Normen. Z.B.: EN 60335-1 für Elektrogeräte-Sicherheit, EN 55014-1 für EMV-Störaussendung, EN 71 für Spielzeug-Sicherheit. Berichte müssen Datum, Labor-Akkreditierung, Methoden und Ergebnisse enthalten.

5. Betriebsanleitung & Sicherheitshinweise

In den EU-Sprachen des Ziellandes (DE für Österreich/Deutschland). Vollständig — nicht Google-Translate. Inkl. Warnhinweise nach ISO 7010, technische Daten, Wartungs- und Entsorgungshinweise.

6. Kennzeichnung am Produkt

CE-Logo (mindestens 5 mm hoch), Hersteller-Identifikation, Modellnummer, Seriennummer, ggf. WEEE-Symbol, RoHS-Hinweis, Adressdaten des Herstellers oder EU-Importeurs.

Konsequenzen wenn ignoriert

  • Marktverbot — die EU-Marktüberwachung kann Produkte ohne vollständige Dokumentation aus dem Verkehr ziehen.
  • Bußgelder bis € 100.000+ — in Deutschland nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), in Österreich nach PMG.
  • Persönliche Haftung — Geschäftsführer haften bei vorsätzlicher Inverkehrbringen ohne gültige CE-Doku persönlich.
  • Schadensersatz — bei Personenschaden greift die EU-Produkthaftungs-Richtlinie 85/374/EWG — verschuldensunabhängig, unbegrenzt.
  • Reputationsschaden — RAPEX-Listung bleibt jahrelang im EU-Safety-Gate öffentlich sichtbar.

Quellen & weiterführende Informationen

Bereit, dieses Risiko zu prüfen?

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